Mit professionellen Malerarbeiten können Sie sich einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurückholen.
Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert.
In diesem Ratgeber erfahren Sie:
- Was Sie absetzen können
- Wie die Rechnung aussehen muss
- Was das Finanzamt verlangt
- Welche typischen Fehler zu vermeiden sind
- Wie Sie mit MyWorker einfach & steuerkonform arbeiten
Was Sie absetzen können
Laut § 35a EStG können Sie 20 % der Arbeitskosten bei haushaltsnahen Handwerkerleistungen wie Malerarbeiten steuerlich geltend machen – bis zu 1.200 € pro Jahr.
Absetzbare Leistungen:
- Streichen
- Tapezieren mit MyWorker
- Spachtelarbeiten vom Fachbetrieb
- Schimmelbeseitigung professionell
- Fassadenanstrich bei selbstgenutztem Einfamilienhaus
Nicht absetzbar:
- Neubauten
- Arbeiten außerhalb des Haushalts
- Barzahlungen
- Materialkosten
Rechnung richtig ausstellen lassen
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, muss die Rechnung korrekt sein:
Enthalten sein müssen:
- Getrennte Ausweisung von Lohn- und Materialkosten
- Rechnungsdatum, Leistungszeitraum
- Ihre vollständige Adresse
- Hinweis: „Zahlung nur per Überweisung“
Tipp: Bei MyWorker Köln erhalten Sie automatisch steuerkonforme Rechnungen.
So funktioniert es in der Steuererklärung
- Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
- Zeile 6–11
- Arbeitskosten (z. B. 1.100 €) eintragen
- Zahlung per Überweisung nachweisen
- Rechnung aufbewahren
Fehler, die Sie vermeiden sollten
- Barzahlung – wird vom Finanzamt abgelehnt
- Keine Lohnaufteilung in der Rechnung
- Materialkosten einreichen – nicht absetzbar
- Arbeiten am Neubau – nur Bestand wird gefördert
Praxisbeispiel
Frau Huber aus Köln-Deutz lässt ihre 2-Zimmer-Wohnung streichen.
Die Rechnung:
- 1.800 € Gesamt
- 1.400 € Lohn
- 400 € Material
- 20 % von 1.400 € = 280 € Steuerersparnis
So läuft ein Projekt mit MyWorker ab
Malerarbeiten mit MyWorker: einfach und steuerkonform
- Sichere, transparente Rechnungen
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Häufige Fragen: Malerarbeiten und Steuer
Kann ich Malerarbeiten in einer Mietwohnung absetzen?
Ja – wenn Sie der Auftraggeber sind und in der Wohnung wohnen.
Was ist mit Tapezieren oder Schimmelbeseitigung?
Ebenfalls absetzbar – solange die Arbeiten im privaten Haushalt stattfinden.
Wie muss ich bezahlen?
Ausschließlich per Überweisung – Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Was ist mit Eigentumswohnungen?
Wenn selbst genutzt: ja. Bei Vermietung gelten andere Regeln.
Zählt das auch bei Auszug?
Ja – auch die Wohnungsrenovierung bei Auszug ist absetzbar.
