Malerarbeiten absetzen – Steuerbonus richtig nutzen 2026

Mit professionellen Malerarbeiten können Sie sich einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurückholen.
Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert.

In diesem Ratgeber erfahren Sie:

Was Sie absetzen können

Laut § 35a EStG können Sie 20 % der Arbeitskosten bei haushaltsnahen Handwerkerleistungen wie Malerarbeiten steuerlich geltend machen – bis zu 1.200 € pro Jahr.

Absetzbare Leistungen:

Nicht absetzbar:

  • Neubauten
  • Arbeiten außerhalb des Haushalts
  • Barzahlungen
  • Materialkosten

Rechnung richtig ausstellen lassen

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, muss die Rechnung korrekt sein:

Enthalten sein müssen:

  • Getrennte Ausweisung von Lohn- und Materialkosten
  • Rechnungsdatum, Leistungszeitraum
  • Ihre vollständige Adresse
  • Hinweis: „Zahlung nur per Überweisung“

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So funktioniert es in der Steuererklärung

  • Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
  • Zeile 6–11
  • Arbeitskosten (z. B. 1.100 €) eintragen
  • Zahlung per Überweisung nachweisen
  • Rechnung aufbewahren

Zur ELSTER-Steuererklärung

Fehler, die Sie vermeiden sollten

  • Barzahlung – wird vom Finanzamt abgelehnt
  • Keine Lohnaufteilung in der Rechnung
  • Materialkosten einreichen – nicht absetzbar
  • Arbeiten am Neubau – nur Bestand wird gefördert

Praxisbeispiel

Frau Huber aus Köln-Deutz lässt ihre 2-Zimmer-Wohnung streichen.
Die Rechnung:

  • 1.800 € Gesamt
    • 1.400 € Lohn
    • 400 € Material
  • 20 % von 1.400 € = 280 € Steuerersparnis

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Häufige Fragen: Malerarbeiten und Steuer

Kann ich Malerarbeiten in einer Mietwohnung absetzen?

Ja – wenn Sie der Auftraggeber sind und in der Wohnung wohnen.

Was ist mit Tapezieren oder Schimmelbeseitigung?

Ebenfalls absetzbar – solange die Arbeiten im privaten Haushalt stattfinden.

Wie muss ich bezahlen?

Ausschließlich per Überweisung – Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Was ist mit Eigentumswohnungen?

Wenn selbst genutzt: ja. Bei Vermietung gelten andere Regeln.

Zählt das auch bei Auszug?

Ja – auch die Wohnungsrenovierung bei Auszug ist absetzbar.

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